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Führerschein

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Führerscheinklassen

Was sie beim alten "2er" und "3er" beachten müssen:
Hier die Broschüre vom TÜV Süd downloaden: pdf-zeichen

Die neuen und alten Führerscheinklassen aufgelistet:

Klasse
Alter

Führerscheinklasse Alt

Führerscheinklasse Neu


A direkt 25 J.
(alt=1)

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Erwerb nur möglich nach zweijährigem Besitz der Klasse 1a und mindestens 4000 km Fahrpraxis. Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Ab einem Alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich.*


A 18 J.
(alt=1a)

Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Leistungsbeschränkungen entfallen 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.*


A1 16 J.
(alt=1b)

Krafträder bis 125 cm³ bis 11 kW (15 PS). Für 16 - 17-jährige max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Gleicher Inhalt wie bei alter Beschreibung (links).*


C und CE ab 18 J.
(alt=2 ab 21 J.)

Kfz bis 7,5 t, Züge mit mehr als drei Achsen.

C = Kfz über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg.

CE = Kfz über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg.


B 18 J.
(alt=3)

Kfz bis 7,5 t mit nicht mehr als drei Achsen (Achsen mit weniger als 1 m Abstand voneinander gelten als eine Achse).

Kraftwagen bis 3,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist.


BE 18 J.
(alt=3)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt.


C1 18 J.
(alt=3)

Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg.


C1E 18 J.
(alt=3)

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 12 t ist.


D
(alt=3 18 J.oder 2 21 J.)

Welche Führerscheinklasse Vorraussetzung ist, hängt von dem zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab. Kraftomnibusse (KOM, mehr als 8 Fahrgastplätze). Anhänger bis 750 kg zulässig.


DE
(alt=3 18 J. oder 2 21 J.)

KOM der Klasse D mit Anhänger über 750 kg.


D1
(alt=3 18 J. oder 2 21 J.)

KOM, jedoch max 16 Fahrgastplätze mit Anhänger über 750 kg.


DE1 21 J.
(alt=3 18 J. oder 2 21 J.)

KOM der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 12 t ist.


M 16 J.
(alt=4 16 J.)

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfmotor bis 50 cm³ und max. 50 km/h. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.*


L 16 J.
(alt=5 16 J.)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25 km/h) sowie Krankenfahrstühle. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler bis 25 km/h).


T 18 J.
(alt=5 16 J.)

Zugmaschinen bis 60 km/h. Arbeitsmaschinen bsi 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (jeweils auch mit Anhängern), die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.**

*Kein Einschluss mehr von Klasse L (wie früher Klass 5).

Kein Einschluss von E-Klassen; alle Gewichtsangaben: zulässiges Gesamtgewicht; Mofa (Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h) bleibt unverändert; Krankenfahrstühle werden Mofas gleichgestellt.