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Ladungsüberstand bei Anhängern
Kennzeichungs- und Beleuchtungsvorschriften
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| Überstand unter 1 m |
Es ist keine zusätzliche Kennzeichnung notwendig, wenn die
standard- mäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird.
Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist unbegrenzt. |
| Überstand bis 1,5 m |
Die überstehende Ladung muss bei Tag mit einer roten Fahne oder bei Nacht mit einer roten Lampe
mit Rückstrahler gekennzeichnet werden, wenn die standardmäßig voreschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird.
Die Fahrtstreck bei diesem Überstand ist unbegrenzt. |
| Überstand bis 3 m |
Die überstehende Ladung muss bei Tag mit einer roten Fahne oder bei Nacht mit einer roten Lampe mit Rückstrahler
gekennzeichnet werden, wenn die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird, ansonsten muss ein Zusatz-
Leuchtenträger mit kompletter Beleuchtung angebracht werden. Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist begrenzt auf einen Radius
von 50 km im Umkreis vom Firmenstandort.
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| Zuggesamtlänge: |
Die Zuggesamtlänge ohne Ladung darf 18,75 m nicht überschreiten.
Die Zuggesamtlänge mit Ladung darf 20 m nicht überschreiten.
(Nur mit Ausnahmegenehmigung §29!) |
| Achtung! |
Der Sichtwinkel 15°, der Beleuchtung nach oben, muss eingehalten werden.
Wird durch die überstehende Ladung, die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung verdeckt, muss
zusätzlich immer ein Leuchtenträger montiert werden. |
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